Lindern (Oldenburg) ist eine Gemeinde im Landkreis Cloppenburg in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
4948 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49699
Vorwahl
05957
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Lindern (Oldenburg)
Hauptstraße 29
49699 Lindern
2. Landkreis Cloppenburg
Bremer Str. 16
49661 Cloppenburg
3. Einwohnermeldeamt Lindern
Hauptstraße 29
49699 Lindern
Gemeinde Lindern (Oldenburg) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Lindern, jedoch im Kontext von Geilenkirchen, Nordrhein-Westfalen, nicht Oldenburg, wird der Bebauungsplan Nr. 122 für das Industriegebiet Lindern "Future Site InWest" vorangetrieben. Es geht um die Entwicklung eines landesbedeutenden Industriestandorts mit etwa 240 Hektar Fläche, wobei der Mindestflächenbedarf für Erstansiedlungen von 80 auf 50 Hektar reduziert wurde. Eine Entwicklungsgesellschaft, die FUTURE SITE InWEST Entwicklungsgesellschaft mbH, wurde gegründet, um den Standort innovativ und nachhaltig zu entwickeln. Ein Bebauungsplanverfahren soll die planungsrechtlichen Grundlagen schaffen, und es sind umfassende Öffentlichkeitsbeteiligungen sowie Fachgutachten zu verschiedenen Themen geplant.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.