Lindern (Oldenburg) ist eine Gemeinde im Landkreis Cloppenburg in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
4948 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49699
Vorwahl
05957
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Lindern (Oldenburg)
Hauptstraße 29
49699 Lindern
2. Landkreis Cloppenburg
Bremer Str. 16
49661 Cloppenburg
3. Einwohnermeldeamt Lindern
Hauptstraße 29
49699 Lindern
Gemeinde Lindern (Oldenburg) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Lindern, jedoch im Kontext von Geilenkirchen, Nordrhein-Westfalen, nicht Oldenburg, wird der Bebauungsplan Nr. 122 für das Industriegebiet Lindern "Future Site InWest" vorangetrieben. Es geht um die Entwicklung eines landesbedeutenden Industriestandorts mit etwa 240 Hektar Fläche, wobei der Mindestflächenbedarf für Erstansiedlungen von 80 auf 50 Hektar reduziert wurde. Eine Entwicklungsgesellschaft, die FUTURE SITE InWEST Entwicklungsgesellschaft mbH, wurde gegründet, um den Standort innovativ und nachhaltig zu entwickeln. Ein Bebauungsplanverfahren soll die planungsrechtlichen Grundlagen schaffen, und es sind umfassende Öffentlichkeitsbeteiligungen sowie Fachgutachten zu verschiedenen Themen geplant.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.