Lindern (Oldenburg) ist eine Gemeinde im Landkreis Cloppenburg in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
4948 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49699
Vorwahl
05957
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Lindern (Oldenburg)
Hauptstraße 29
49699 Lindern
2. Landkreis Cloppenburg
Bremer Str. 16
49661 Cloppenburg
3. Einwohnermeldeamt Lindern
Hauptstraße 29
49699 Lindern
Gemeinde Lindern (Oldenburg) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Lindern, jedoch im Kontext von Geilenkirchen, Nordrhein-Westfalen, nicht Oldenburg, wird der Bebauungsplan Nr. 122 für das Industriegebiet Lindern "Future Site InWest" vorangetrieben. Es geht um die Entwicklung eines landesbedeutenden Industriestandorts mit etwa 240 Hektar Fläche, wobei der Mindestflächenbedarf für Erstansiedlungen von 80 auf 50 Hektar reduziert wurde. Eine Entwicklungsgesellschaft, die FUTURE SITE InWEST Entwicklungsgesellschaft mbH, wurde gegründet, um den Standort innovativ und nachhaltig zu entwickeln. Ein Bebauungsplanverfahren soll die planungsrechtlichen Grundlagen schaffen, und es sind umfassende Öffentlichkeitsbeteiligungen sowie Fachgutachten zu verschiedenen Themen geplant.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.