Lindern (Oldenburg) ist eine Gemeinde im Landkreis Cloppenburg in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
4948 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49699
Vorwahl
05957
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Lindern (Oldenburg)
Hauptstraße 29
49699 Lindern
2. Landkreis Cloppenburg
Bremer Str. 16
49661 Cloppenburg
3. Einwohnermeldeamt Lindern
Hauptstraße 29
49699 Lindern
Gemeinde Lindern (Oldenburg) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Lindern, jedoch im Kontext von Geilenkirchen, Nordrhein-Westfalen, nicht Oldenburg, wird der Bebauungsplan Nr. 122 für das Industriegebiet Lindern "Future Site InWest" vorangetrieben. Es geht um die Entwicklung eines landesbedeutenden Industriestandorts mit etwa 240 Hektar Fläche, wobei der Mindestflächenbedarf für Erstansiedlungen von 80 auf 50 Hektar reduziert wurde. Eine Entwicklungsgesellschaft, die FUTURE SITE InWEST Entwicklungsgesellschaft mbH, wurde gegründet, um den Standort innovativ und nachhaltig zu entwickeln. Ein Bebauungsplanverfahren soll die planungsrechtlichen Grundlagen schaffen, und es sind umfassende Öffentlichkeitsbeteiligungen sowie Fachgutachten zu verschiedenen Themen geplant.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.