Lindern (Oldenburg) ist eine Gemeinde im Landkreis Cloppenburg in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
4948 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49699
Vorwahl
05957
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Lindern (Oldenburg)
Hauptstraße 29
49699 Lindern
2. Landkreis Cloppenburg
Bremer Str. 16
49661 Cloppenburg
3. Einwohnermeldeamt Lindern
Hauptstraße 29
49699 Lindern
Gemeinde Lindern (Oldenburg) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Lindern, jedoch im Kontext von Geilenkirchen, Nordrhein-Westfalen, nicht Oldenburg, wird der Bebauungsplan Nr. 122 für das Industriegebiet Lindern "Future Site InWest" vorangetrieben. Es geht um die Entwicklung eines landesbedeutenden Industriestandorts mit etwa 240 Hektar Fläche, wobei der Mindestflächenbedarf für Erstansiedlungen von 80 auf 50 Hektar reduziert wurde. Eine Entwicklungsgesellschaft, die FUTURE SITE InWEST Entwicklungsgesellschaft mbH, wurde gegründet, um den Standort innovativ und nachhaltig zu entwickeln. Ein Bebauungsplanverfahren soll die planungsrechtlichen Grundlagen schaffen, und es sind umfassende Öffentlichkeitsbeteiligungen sowie Fachgutachten zu verschiedenen Themen geplant.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.